{"id":1680,"date":"2022-03-28T14:39:07","date_gmt":"2022-03-28T12:39:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fraimtec.de\/?page_id=1680"},"modified":"2023-06-23T09:24:51","modified_gmt":"2023-06-23T07:24:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fraimtec.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading pt-4\">AGB<\/h1>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br><br>der FRAIMTEC Automation &amp; Anlagenmontage GmbH<br><br>(nachfolgend \u201eFRAIMTEC\u201c)<br><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wirksamkeit der AGB, Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte von FRAIMTEC mit Vertragspartnern (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c) sind die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ma\u00dfgebliche Vertragsgrundlage, soweit nicht zwingende Vorschriften des nationalen und internationalen Rechts entgegenstehen. Davon abweichende Bedingungen bzw. Regelungen werden nur Vertragsinhalt, wenn diese individuell mit FRAIMTEC schriftlich vereinbart wurden oder durch FRAIMTEC schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Angebote<\/h3>\n\n\n\n<p>Ausdr\u00fcckliche auf eine konkrete Anfrage abgegebene schriftliche Angebote von FRAIMTEC sind &#8211; sofern nicht ausdr\u00fccklich anders bezeichnet &#8211; 2 Wochen nach Abgabe bindend, l\u00e4ngstens jedoch 4 Wochen nach Eingang der konkreten Anfrage zur Abgabe des Angebots bei FRAIMTEC. Alle \u00fcbrigen Angebote von FRAIMTEC sind freibleibend und bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung von FRAIMTEC.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vertragsschluss<\/h3>\n\n\n\n<p>Vertr\u00e4ge sind stets in schriftlicher Form zu schlie\u00dfen, Angebote sind schriftlich anzunehmen. Vorvertragliche Besprechungen haben nur dann vertragliche Wirksamkeit, wenn diese in Protokolle schriftlich zusammengefasst sind und als Anlage zu Vertrag\/Angebot deren Bestandteil werden. M\u00fcndliche (auch fernm\u00fcndliche) Mitteilungen, Zusagen, Erkl\u00e4rungen oder sonstige Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit ebenfalls der schriftlichen Best\u00e4tigung durch FRAIMTEC.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Nachtr\u00e4glicher Mehraufwand und nachtr\u00e4gliche Preiserh\u00f6hungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei einem Pauschalpreis erfolgt die Durchf\u00fchrung der vereinbarten Leistungen unter den Bedingungen, wie sie gegen\u00fcber FRAIMTEC bei Vertragsabschluss vom Auftraggeber benannt bzw. bezeichnet wurden. Mehraufwendungen, die durch von FRAIMTEC nicht zu vertretende Umst\u00e4nde entstehen (wie z.B. nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung vom Umfang und\/oder Inhalt der vereinbarten Leistung, Wartezeiten, usw.) tr\u00e4gt der Auftraggeber. Die Berechnung erfolgt nach einem vorher im Vertrag vereinbarten Stundensatz oder Tagessatz, gegebenenfalls auch durch einen Nachtrag zum Vertrag. \u00dcber die H\u00f6he des Aufwandes ist ein Bautagebuch von FRAIMTEC zu f\u00fchren, welches der Auftraggeber gegen zu zeichnen hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Leistung<\/h3>\n\n\n\n<p>Leistungszeitpunkte sind nur dann verbindlich, wenn diese als verbindlich im Angebot bezeichnet sind und vom Auftraggeber bis zum jeweiligen Leistungszeitpunkt zu erbringende Leistungen (z.B. Teilzahlungen) fristgerecht erbracht wurden\/werden. Eine Haftung von FRAIMTEC infolge von Behinderungen (Verz\u00f6gerungen) aufgrund h\u00f6herer Gewalt ist ausgeschlossen, etwaige Leistungszeitpunkte verschieben sich um die Zeitspanne der jeweiligen Behinderung. Soweit im Vertrag nicht ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, ist FRAIMTEC -unber\u00fchrt etwaiger vertraglicher Vereinbarungen- zu Teil-Leistungen berechtigt und darf Teil-Abnahmen verlangen sowie Teil-Rechnungen erstellen, wenn dies zweckm\u00e4\u00dfig und dem Auftraggeber zumutbar ist. Die -auch teilweise- Durchf\u00fchrung der Leistungen durch Dritte ist jederzeit nach einseitiger vorheriger Ank\u00fcndigung von FRAIMTEC m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<p>Der voraussichtliche Zeitpunkt der Fertigstellung wird durch FRAIMTEC sp\u00e4testens 2 Tage vorher mitgeteilt und einen Tag vor Fertigstellung als verbindlich best\u00e4tigt. Die Abnahme der Arbeiten hat am gleichen Tag zu erfolgen, an dem FRAIMTEC die Fertigstellung der Arbeiten dem Auftraggeber angezeigt hat. Wirkt der Auftraggeber bei der Abnahme trotz einer Mahnung mit Nachfristsetzung nicht mit, gilt die Arbeit von FRAIMTEC zum Zeitpunkt des Ablaufs der Nachfrist als abgenommen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zahlungsregelungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Alle Zahlungen an FRAIMTEC sind -vorbehaltlich individueller vertraglicher Vereinbarungen- innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu erbringen. Skonto wird nicht gew\u00e4hrt. Soweit der Auftraggeber eine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 10 Tagen nach F\u00e4lligkeit nachkommt, hat FRAIMTEC das Recht, vom Vertrag zur\u00fcck zu treten und nach nachfolgenden Regelungen \u2013 unbeschadet gesetzlicher Vorschriften \u2013 Schadensersatz zu verlangen.<br>Die Ware\/Leistung bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlungen Eigentum von Fraimtec GmbH.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">R\u00fccktritt und Schadensersatz<\/h3>\n\n\n\n<p>Verlangt FRAIMTEC Schadensersatz infolge des R\u00fccktritts vom Vertrag, kann FRAIMTEC nach eigenem Ermessen entweder den konkreten Schaden beziffern oder pauschal einen Betrag von 5 % (in Worten: f\u00fcnf Prozent) der Gesamtauftragssumme verlangen. Bei Verletzung einer anderen Verpflichtung von Seiten des Auftraggebers (insbesondere der Verletzung einer Mitwirkungspflicht), in deren Folge es FRAIMTEC unm\u00f6glich oder wesentlich erschwert wird, die Arbeiten zu beginnen, fortzusetzen oder fertig zu stellen, hat FRAIMTEC das Recht vom Vertrag zur\u00fcck zu treten und Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber seiner Verpflichtung trotz Aufforderung von FRAIMTEC nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Werktagen nachkommt. Das Recht von FRAIMTEC, bei Fortf\u00fchrung der Arbeiten Schadensersatz aufgrund etwaiger Verz\u00f6gerung oder Erschwerung der Arbeiten zu verlangen, bleibt davon unber\u00fchrt. Dem Auftraggeber bleibt ausdr\u00fccklich das Recht vorbehalten, FRAIMTEC einen geringeren Schaden nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Haftungsregeln<\/h3>\n\n\n\n<p>FRAIMTEC haftet f\u00fcr seine erbrachten Leistungen grunds\u00e4tzlich nach geltendem deutschem Recht und hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung. F\u00fcr jeden Fall der Besch\u00e4digung und\/oder den Verlust von G\u00fctern ist die Haftung beschr\u00e4nkt auf 2 Millionen Euro. F\u00fcr jeden anderen Schadensfall als die Besch\u00e4digung oder der Verlust von G\u00fctern ist die Haftung von FRAIMTEC begrenzt auf 100.000.-\u20ac. Einzelvertraglich kann eine h\u00f6here Haftungssumme vereinbart werden. Soweit der Schaden durch FRAIMTEC oder einen Erf\u00fcllungsgehilfen von FRAIMTEC vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurde oder wenn der Schaden aus in der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit besteht, gilt vorgenannte Haftungsbeschr\u00e4nkung nicht.<br><br>FRAIMTEC haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die entstanden sind<br><br>&#8211; durch Lagerung\/Aufbewahrung des Vertragsobjektes im Freien, wenn dies \u00fcblicherweise erfolgt oder konkret von den Vertragsparteien vereinbart wurde<br>&#8211; aufgrund von unzureichender Kennzeichnung oder Verpackung des Vertragsobjektes durch den Auftraggeber oder Dritte, insbesondere der unzureichenden Kennzeichnung von Schwerpunkten und Anschlagspunkten des Vertragsobjektes<br>&#8211; durch Straftaten (schwerer Diebstahl oder Raub) anderer Personen als der Mitarbeiter von FRAIMTEC und deren Erf\u00fcllungsgehilfen;<br>&#8211; durch h\u00f6here Gewalt, Witterungseinfl\u00fcsse, Besch\u00e4digung durch Tiere, nat\u00fcrliche Ver\u00e4nderung des Vertragsobjektes<br>&#8211; durch mangelhafte Ger\u00e4te oder Leitungen aufgrund von Einwirkungen durch andere Objekte. Soweit ein Schaden aus einem der vorstehend aufgez\u00e4hlten Umst\u00e4nde entstehen kann, greift die Vermutung, dass er aus diesem Umstand entstanden ist.<br><br>S\u00e4mtliche Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Pflichten des Auftraggebers<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat folgende Pflichten zu erf\u00fcllen:<br>Der Auftraggeber muss alle Voraussetzungen (insbesondere technischer Art), die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und gefahrlose Durchf\u00fchrung des Auftrages erforderlich sind, auf eigene Rechnung und Gefahr schaffen und w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrags durch FRAIMTEC aufrechterhalten.<br><br>Hierbei ist der Auftraggeber namentlich dazu verpflichtet,<br><br>&#8211; das Vertragsobjekt in einem Zustand zu erhalten bzw. zur Verf\u00fcgung zu stellen, in welchem die Durchf\u00fchrung des Auftrages m\u00f6glich ist<br>&#8211; die spezifischen technischen Ma\u00dfe und allgemeinen und besonderen Eigenschaften des Vertragsobjektes rechtzeitig anzugeben,<br>Soweit erforderlich muss der Auftraggeber sicherstellen, dass FRAIMTEC zum Leistungsort freien Zugang hat und nicht durch etwaige Rechte Dritter behindert oder beeintr\u00e4chtigt wird. Hierbei hat der Auftraggeber insbesondere erforderlichen Zustimmungen der Eigent\u00fcmer zu besorgen, die f\u00fcr das Befahren fremder Grundst\u00fccke, nicht \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen, Wege und Pl\u00e4tze notwendig ist. Dar\u00fcber hinaus hat der Auftraggeber FRAIMTEC von Anspr\u00fcchen Dritter, die sich aus einer vorgenannten Inanspruchnahme eines fremden Grundst\u00fccks ergeben k\u00f6nnen, freizustellen. Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse (gemeint sind Bodenbeschaffenheit, Platz- und sonstige Verh\u00e4ltnisse) am Leistungsort und den Zuwegungen dorthin eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe, reibungslose und gefahrlose Durchf\u00fchrung des Auftrags erm\u00f6glichen. Insbesondere ist zu gew\u00e4hrleisten, dass die Bodenverh\u00e4ltnisse den \u00fcblichen Beanspruchungen standhalten, die am Be- und Entladeort bzw. am Standplatz schwerer Ger\u00e4te (Kran u.\u00e4.) entstehen. Im Rahmen der Auftragsausf\u00fchrung ist der Auftraggeber auch verpflichtet, FRAIMTEC auf Leitungen jeglicher Art (insbesondere Kabelsch\u00e4chte sowie \u00f6ffentliche und private Versorgungsleitungen, sowohl \u00fcber- als auch unterirdisch) sowie evtl. Hohlr\u00e4ume, die sich am Leistungsort und den Zuwegungen befinden, einschlie\u00dflich deren Lage und Verlauf hinzuweisen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den. Soweit sich der Auftraggeber zur Erf\u00fcllung dieser Verpflichtung der Angaben und Erkl\u00e4rungen Dritter bedient, gelten diese als Erkl\u00e4rungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht befugt, ohne Zustimmung von FRAIMTEC nach Erteilung eines Auftrages den Mitarbeitern von FRAIMTEC oder deren Erf\u00fcllungsgehilfen Weisungen zu erteilen, wenn diese dem Vertragszweck zuwiderlaufen oder von den vertraglichen Vereinbarungen in Art oder\/und Umfang abweichen. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter und Erf\u00fcllungsgehilfen von FRAIMTEC ist durch den Auftraggeber w\u00f6chentlich zu best\u00e4tigen, da diese -au\u00dfer bei Pauschalpreisvereinbarungen- den Rechnungen zugrunde gelegt werden. Diese Best\u00e4tigungen lassen das Recht des Auftraggebers auf Gew\u00e4hrleistungsrechte unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Salvatorische Klausel<\/h3>\n\n\n\n<p>Durch eine oder mehrere unwirksame Klauseln der vorstehenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<br>wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der FRAIMTEC Automation &amp; Anlagenmontage GmbH (nachfolgend \u201eFRAIMTEC\u201c) Wirksamkeit der AGB, Geltungsbereich F\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte von FRAIMTEC mit Vertragspartnern (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c) sind die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ma\u00dfgebliche Vertragsgrundlage, soweit nicht zwingende Vorschriften des nationalen und internationalen Rechts entgegenstehen. Davon abweichende Bedingungen bzw. 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